veröffentlicht am: 2016-07-16

Punkte Freitagsansprache 15.07.2016

  1. Den Amtsträgern wurde ihr Amt als ein treuhänderisches Gut anvertraut. Sie sollten keine Nachlässigkeit und Mängel bei der Ausübung ihres Amts zeigen.
  2. Der Dienst für die Gemeinde sollte nicht als etwas Geringes betrachtet werden. Man leistet einen Eid, dass man immer dem Glauben Vorzug über dem Weltlichen geben wird.
  3. Sekretäre Tarbiyyat sollten ein exzellentes Vorbild an den Tag legen.
  4. Wenn die Abteilung Tarbiyyat aktiv ist, so werden die Aufgaben vieler anderer Abteilungen von selbst erfüllt.
  5. Die Bemühungen für Tarbiyyat sollten im eigenen Haus gestartet werden.
  6. Die Sadran-e-Jamaat sollten dafür Sorge tragen, dass ihre Amlamitglieder ihre Pflicht der Anbetung Gottes erfüllen. Wenn sie es nicht tun, dann mangelt es ihnen an Gottesfurcht.
  7. Die Amtsträger sollen sich selbst prüfen, ob und inwiefern ihre Taten auch ihren Worten entsprechen. Zwischen Wort und Tat darf es keine Abweichung geben.
  8. Alle unsere Amtsträger sollten sich der Wichtigkeit der Verrichtung der gemeinschaftlichen Gebete bewusst sein. Ansonsten erfüllen sie ihre Pflicht als Amtsträger nicht, sie erfüllen nicht ihre Pflicht gegenüber dem treuhänderischen Gut, das ihnen anvertraut wurde.
  9. Allah hat es als Merkmal eines wahrhaft Gläubigen (Momin. erklärt, dass dieser auf die ihn anvertrauten Dinge und Aufgaben genauestens achtet.
  10. Der Anführer eines Volks, ist der Diener seines Volks.
  11. Ein wahrhaft Gläubiger gibt dem Wohl seiner Mitmenschen Vorzug über sein eigenes Selbst.
  12. Wahrer Dienst und wahre Opferbereitschaft zeigen sich darin, dass die Probleme und Schwierigkeiten der Mitmenschen wie eigene Probleme und Schwierigkeiten empfunden und bekämpft werden.
  13. Ein Amtsträger sollte vor allen Dingen die besondere Eigenschaft der Demut in sich tragen. Je höher das Amt ist, umso größer sollte die Demut in ihm sein.
  14. Wenn ein Amtsträger wegen seines Amtes, dem Stolz und der Selbstzufriedenheit verfällt, so sollte er wissen, dass diese Dinge ihn von Allah entfernen werden.
  15. Religiöser Dienst sollte einzig für Allah sein.
  16. Amtsträger sollten prüfen, ob sie wahrhafte Demut in sich tragen.
  17. Amtsträger sollten die Anweisung beherzigen, dass sie anderen nicht mit Zorn begegnen und nicht mit Stolz auf der Erde wandeln sollen.
  18. Die Präsidenten der Gemeinden und Regionen sollten ihre Entscheidungen mit dem Rat und der Empfehlung ihrer Amla treffen.
  19. Die Amtsträger sollten die Leitfäden zu ihren Ämtern genauestens lesen und verstehen.
  20. Jeder Amtsträger sollte seinen Untergebenen mit Liebe und Respekt begegnen.
  21. Niemand sollte glauben, dass der Erfolg der Gemeinde aufgrund der eigenen Erfahrung und des eigenen Wissens erreicht wurde. Es sind allein die Segnungen Allahs, die dafür sorgen, dass unsere Bemühungen Erfolg bringen.
  22. Amtsträger sollen den Dienst für die Gemeinde als eine Gnade Allahs verstehen.
  23. Weitere Besonderheiten der Amtsträger sollten Höflichkeit und Freundlichkeit sein.
  24. Die Gemeindemitglieder sollten das Gefühl haben, dass die Amtsträger wahre Fürsorge für sie in den Herzen tragen.
  25. Die Amtsträger haben die Aufgabe für Erleichterungen ihrer Mitmenschen zu sorgen.
  26. Amtsträger sollten auch wissen, wo ihre Grenzen liegen. Die Schranken, die Allah errichtet, sind seine Grenzen.
  27. Amtsträger haben ebenso die Aufgabe, Anweisungen der Zentrale umzusetzen und sie bis an die Gemeindemitglieder weiterzutragen.
  28. Moosiyan sollten ihre Spenden regelmäßig und mit Sorgfalt entrichten. Jeder Moosi sollte selbst dafür Sorge tragen.
  29. Der Mubaligh In-Charge sollte monatliche Meetings der Murabbiyan einberufen. Dort, wo die Sekretäre Tabligh nicht aktiv sind, sollten die Murabbiyan dafür sorgen, dass diese aktiv werden.

Shoba Tarbiyyat AMJ Deutschland
Tarbiyyat@ahmadiyya.de

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