veröffentlicht am: 2020-11-07
Hoheitliche Erzwingung des Körperkontakts (Teil 1)
Während vor einiger Zeit ein schwedisches Gericht einer muslimischen Frau 3.800 Euro als Entschädigung zugesprochen hatte, weil sie bei einem Vorstellungsgespräch abgelehnt worden war, nur weil sie sich aus religiösen Gründen geweigert hatte, dem Chef die Hand zu schütteln,1 wurde vor einigen Tagen bekannt, dass einem muslimischen Mann aus dem Libanon, der in Deutschland Medizin studiert hatte und nun, indem er als Ober- und Facharzt tätig ist, gesellschaftlich Verantwortung übernimmt, die Einbürgerung verweigert wurde – und das obwohl in Deutschland derzeit Besorgnis um einen Ärztemangel und mangelnde medizinische Versorgung besteht. Er hatte eigentlich sämtliche Voraussetzungen erfüllt, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, und im Integrationstest erreichte er sogar die höchstmögliche Punktzahl. Was war dann der Grund für diese Maßnahme?
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